Vorsorge der Gesetzlichen Krankenkassen

Von der Gesetzlichen Krankenkasse werden folgende Leistungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales, der Brust und des Darmes bei Frauen übernommen:

Klinische Untersuchungen

ab dem Alter von 20 Jahren:

  • gezielte Anamnese
  • Spiegeleinstellung der Scheide und des Gebärmutterhalses
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Scheide oder vom Gebärmutterhals
  • bimanuelle gynäkologische Untersuchung
  • Befundmitteilung (auch zur Zytologie) mit anschließender diesbezüglicher Beratung.

ab dem Alter von 30 Jahren:

  • Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung.

ab dem Alter von 50 Jahren:

  • digitale Untersuchung des Rektums

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien auf Darmkrebs

  • Frauen haben ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf occultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl.
  • Ab dem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf insgesamt zwei Koloskopien (Darmspiegelungen) zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms:
    • Die erste Koloskopie wird bis zu einem Alter von 64 Jahren über-nommen. Für eine optimierte Früherkennung ist die Durchführung der ersten Koloskopie im Alter von 55 Jahren anzustreben.
    • Die zweite Koloskopie wird frühestens zehn Jahre nach Durch-führung der ersten Koloskopie übernommen.
  • Frauen ab dem Alter von 55 Jahren, bei denen keine Koloskopie oder keine zweite Koloskopie nach Ablauf von zehn Jahren nach der ersten Koloskopie durchgeführt worden ist, haben Anspruch auf die zweijährliche Durchführung eines Schnelltests auf occultes Blut im Stuhl. Bei einem positiven Befund des Schnelltests besteht ein Anspruch zur Abklärung durch eine Koloskopie.

Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Ziel der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit. Gleichzeitig ist eine Minimierung der Belastungen, die mit einem Mammographie-Screening verbunden sein können, zu gewährleisten.

Frauen haben ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres alle 24 Monate Anspruch auf die Leistungen einer Screening-Mammographie.

Frauen, die sich aufgrund einer Brustkrebserkrankung in ärztlicher Behandlung oder Nachbehandlung befinden oder bei denen aufgrund von vorliegenden typischen Symptomen ein begründeter Verdacht auf eine Brustkrebserkrankung besteht, haben Anspruch auf die notwendige ärztliche Betreuung und Behandlung innerhalb der kurativen Versorgung.

Wurde innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Zeitpunkt des Leistungsanspruchs aus anderen Gründen bereits eine Mammographie durchgeführt, besteht der Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screening Programmes frühestens 12 Monate nach Durchführung dieser Mammographie.

Die Einladung zum Screening erfolgt turnusgemäß, persönlich und schriftlich unter Angabe von Untersuchungsort und –termin durch die so genannte Zentrale Stelle in München. Die Daten der Einladung werden dem Melderegister entnommen. Entsprechend dem Wohnort wird die auf der Einladung genannte Mammographie-Einheit zugeteilt.

Quellen: Krebsfrüherkennungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, www.g-ba.de
Quellen: Deutsches Mammographie-Screening: www.mammo-programm.de